Kanzlei Broocks Hamburg
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Testament erstellen

Warum sollte ich ein Testament erstellen?

Viele Familien zerstreiten sich, wenn es um darum geht, den Nachlass nach dem Tod eines Familienmitglieds zu regeln. Um derartige Auseinandersetzungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, empfiehlt es sich, sich bereits zu Lebzeiten intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und ein Testament zu erstellen. Ein auf die individuelle familiäre Situation abgestimmtes Testament kann dazu beitragen, möglichen Streit nach Ihrem Tod zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Vor dem Erbfall stehe ich Ihnen zur Seite, um gemeinsam ein zeitgemäßes Testament zu erstellen oder in komplexen familiären Situationen kluge und rechtlich sichere Regelungen zu finden. Mein Ziel ist es, möglichen Streit nach Ihrem Tod zu vermeiden.

Wenn kein Testament vorhanden ist, erfolgt die Verteilung des Vermögens gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Durch das Verfassen eines Testaments hat man die Möglichkeit, das Vermögen anders zu verteilen, als es das Gesetz vorsieht. Besonders wichtig ist ein Testament, wenn beispielsweise ein nicht ehelicher Partner oder eine nicht blutsverwandte Person als Erbe eingesetzt werden soll. In der heutigen Zeit, in der viele Menschen in Patchworkfamilien zusammenleben und es keine klassische Familienaufteilung gibt, ist die Erstellung eines Testaments unabdingbar.

Sie stehen vor verschiedenen Herausforderungen in der Nachlassplanung:

Wie können Sie den Ehepartner absichern, ohne die Kinder zu benachteiligen? Wie sichern Sie Kinder ab, sollte der Ehepartner nach Ihrem Tod wieder heiraten (Stichwort Wiederverheiratungsklausel)? Wie können Sie sich in einer Patchworkfamilie gegenseitig absichern und dabei Ihre Kinder berücksichtigen? Wie können Sie Pflichtteilsansprüche vermeiden? Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll? Wie bedenken Sie Menschen, die für Sie gesorgt haben? Wie gelingt es, die Erbschaftssteuern niedrig zu halten? Wie schütze ich das Erbe meines behinderten Kindes, ohne dass es seinen Sozialhilfeanspruch verliert (Behindertentestament)? Welche Vorteile bringen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Ist eine Generalvollmacht sinnvoll? Sollte ich eine Bankvollmacht erstellen?

In einem Beratungsgespräch erhalten Sie Klarheit darüber, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, ob ein Testament, ein Erbvertrag oder auch ein Vermächtnis besser geeignet ist, um Ihren Wünschen gerecht zu werden. Gemeinsam entwickeln wir eine passende und rechtssichere Lösung für Ihre Situation. Ich stehe Ihnen zur Seite bei der Übertragung Ihrer Immobilie oder einzelner werthaltiger Gegenstände. Bei der Schätzung des Werts einer Immobilie ist unter Umständen ein Marktwertgutachten notwendig, um den Wert ermitteln zu können. Bei Bedarf arbeite ich mit anderen Fachleuten, wie Steuerberatern, Notaren und unabhängigen Sachverständigen zusammen – auf Ihren Wunsch auch mit den Fachleuten Ihres Vertrauens.

Muss ein Testament nicht notariell beglaubigt werden?

Nein. Zunächst besprechen wir Ihre Wünsche, und dann erstelle ich einen Testamentsentwurf. Diesen müssen Sie eigenhändig (ja, handschriftlich) niederschreiben und unterschreiben. Falls Sie dazu körperlich nicht in der Lage sind, besteht die Möglichkeit, dies vom Notar aufsetzen und beglaubigen zu lassen. Ansonsten können durch die Regelung beim Rechtsanwalt Kosten im Vergleich zum Gang zum Notar eingespart werden.

Wie stelle ich sicher, dass mein Testament auch gefunden wird?

Die Sicherheit des Testaments ist gewährleistet, indem es beim Nachlassgericht hinterlegt wird, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wunsch auch bekannt ist und gefunden wird. Hierfür fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 80-100 € an.

Was, wenn ich mein Testament ändern möchte?

Wie verhält es sich, wenn ich Änderungen an meinem Testament vornehmen möchte? Ganz einfach. Sie haben die Möglichkeit, das Testament jederzeit aus der Verwahrung zu nehmen und ein Neues zu erstellen. Bei der erneuten Hinterlegung fallen jedoch wiederum Gebühren an. Es ist stets ratsam, Ihren individuellen Testamentswunsch von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um nicht etwas zu übersehen, was Sie am Ende dann nicht geregelt haben, weil Sie in dem Moment nicht daran gedacht haben.

Kann ich mein Testament nicht einfach in die Schreibtischschublade legen und meinen Verwandten eine Kopie geben?

Warum das keine gute Idee ist, erläutere ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

Testamentsauslegung

Ich berate Sie bei der Auslegung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen. Nicht immer sind letztwillige Verfügungen eindeutig und klar verständlich. Manchmal ergeben sich aus dem Text selbst Widersprüche, und manche Testamentsverfasser (Erblasser) verwenden Begriffe, die mehrdeutig sind, ohne sich dessen bewusst zu sein. In solchen Fällen ist es notwendig, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu erforschen, anstatt sich ausschließlich am wortwörtlichen Sinn einer Formulierung zu orientieren. Dennoch muss die Auslegung auf irgendeine Weise am Wortlaut der Verfügung anknüpfen können. Es ist nicht erlaubt, völlig willkürlich zu interpretieren. Wenn der Inhalt der Verfügung verschiedene Auslegungen zulässt, sollte im Zweifel diejenige gelten, bei der die Verfügung Erfolg haben und somit wirksam sein kann. Für bestimmte häufig auftretende Fälle existieren gesetzliche Regeln zur Auslegung. Ich überprüfe die Bedeutung und Auslegung von bestimmten Klauseln für Sie (z. B., Pflichtteilsklausel, Wiederverheiratungsklausel oder Öffnungsklausel) und kläre Sie über die unterschiedlichen Auswirkungen auf.